Stellungnahme Mustertext

Stellungnahme und Einwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Betrifft: Trassenverlauf im Stadtgebiet Haan

Wie Ihr die Stellungnahme einreicht erfahrt Ihr Hier

Sehr geehrte Damen und Herren,
als

  • Einwohner der Stadt Haan
  • als  betroffener Grundeigentümer
  • als Freund einer Familie, die im Spörkelnbruch / Neandertal in Haan wohnt
  • als betroffener Bürger

nehme ich bezüglich der Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Korridor der CO₂-Pipeline wie folgt Stellung.

Ich erhebe formell Einwendung gegen den derzeit favorisierten Trassenverlauf im Stadtgebiet Haan, insbesondere im Bereich des Neandertals sowie der Ortslage Spörkelnbruch, und fordere die Prüfung alternativer Trassenkorridore außerhalb dieser hochsensiblen Bereiche aus folgenden Gründen:

1. Unzulässiger Eingriff in europäische FFH-Schutzgebiete und den Artenschutz
Der geplante Korridor berührt bzw. durchquert bekanntermaßen Schutzgebiete von europäischem Rang im Stadtgebiet Haan (insb. das FFH-Gebiet Neandertal und Spörkelnbruch). Das FFH-Gebiet Spörkelnbruch ist ein wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes Bergische Heideterrasse, der zwei prioritäre Lebensraumtypen beinhaltet, die ganz besonderen Schutz genießen – die Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder und die Moorwälder: Hier kommen Pirol, Schwarzspecht, Kolkrabe und Schwarzstorch vor – und jedes Jahr blühen dort bis zu 5000 Wildorchideen. Und das Gebiet Neandertal zeichnet sich durch geschützte Waldmeister-Buchenwälder und Erlen-Eschen-Auwälder aus.
Durch den Bau und das dauerhafte Freihalten des Pipeline-Schutzstreifens droht die Zerstörung von Lebensräumen streng geschützter FFH-Arten.
Ein derart massiver Eingriff widerspricht den strengen Erhaltungszielen der FFH-Richtlinie.

2. Zerstörung von Naherholungsgebieten mit herausragender regionaler Bedeutung
Das Neandertal und die Bereiche rund um Spörkelnbruch sind zentrale Naherholungsgebiete für die Bevölkerung von Haan und des gesamten Kreises Mettmann. Die mit dem Bau verbundene visuelle Zerschneidung der Landschaft, die zu erwartende Rodung von Waldbeständen und die jahrelangen Baustellenaktivitäten entwerten diese sensiblen Räume für den Tourismus und die lokale Erholung dauerhaft. Dies ist mit dem raumordnerischen Ziel der Sicherung von Freiräumen für die Erholung unvereinbar.

3. Sicherheitsrisiken bei Havarien in Hang- und Tallagen
Das physikalische Verhalten von Kohlendioxid (CO₂) birgt erhebliche Risiken: Da CO₂ schwerer als Luft ist, sammelt es sich im Falle einer Leckage in Senken und Tälern. Im topografisch abfallenden Gelände des Neandertals stellt dies im Havariefall eine tödliche Gefahr für Anwohner, Spaziergänger und die Tierwelt dar. Ein wirksames Sicherheits- und Evakuierungskonzept für diese Geländestrukturen ist technisch kaum realisierbar.

Aus den genannten Gründen ist der diskutierte Korridor im Stadtgebiet Haan in keiner Weise raumverträglich. Ich fordere Sie auf, den Trassenkorridor vollständig aus den FFH-Gebieten und den stadtnahen Erholungsbereichen herauszuverlegen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieser Stellungnahme sowie um die umfassende Berücksichtigung meiner Belange im weiteren Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

NUR FÜR BETROFFENE EIGENTÜMER
*Optionale Ergänzung für betroffene Eigentümer:
Als Eigentümer des bebauten/unbebauten Grundstücks in [Straße, Flurstücksnummer angeben] im Bereich [Spörkelnbruch / Neandertal] betrifft mich die Planung direkt.
Zwar ist mir bewusst, dass die Raumverträglichkeitsprüfung noch kein Enteignungsverfahren darstellt, nach meinem Rechtsverständnis schafft der geplante Korridor jedoch die rechtliche Grundlage für spätere Enteignungsverfahren bzw. Dienstbarkeiten. Hinzukommt, dass die Nähe einer CO₂-Hochdruckleitung zu einem massiven Wertverlust meiner Immobilie führt.
Auch habe ich durch den Schutzstreifen der Pipeline zu befürchten, dass erhebliche Teile meines Grundstücks mit einem dauerhaften Bau- und Pflanzverbot belegt werden. Dies kommt einer kalten Enteignung gleich, da zukünftige Erweiterungen oder Nutzungen rechtlich ausgeschlossen werden.